Abschluß des Reisevertrages
Mit
der Buchung, die per Internet über unsere Website, schriftlich, mündlich
oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde snow-worX (nachfolgend
als Veranstalter benannt) für die Veranstaltung den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an und anerkennt damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters in Ergänzung zu den §§ 651a-k BGB. Bei
Anmeldung muß die genaue Anzahl der Teilnehmer angegeben werden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der
Kunde erhält nach Vertragsabschluß eine schriftliche Reisebestätigung.
Bezahlung
Nach
Erhalt der Reisebesätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung
in Höhe von 25% zu leisten.Der Restbetrag muß bis spätestens
6 Wochen vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen,
d.h. weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt, muß der gesamte Reisepreis
geleistet werden.
Leistungen und Preise/Mindestteilnehmerzahl
Die
aufgeführten Reisepreise wurden entsprechend der Wirtschaftslage
zum Zeitpunkt der Katalogerstellung kalkuliert. Sollten sich die Verhältnisse
gravierend verändern (Steuern, Ortstaxen) so können sich die
Preise im gesetzlichen Rahmen verändern (§ 651a III-IV BGB).
Beträgt die Preisänderung mehr als 5 % des Reisepreises, so
ist der Kunde zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich
grundsätzlich nach den Angaben auf dieser Web-Seite und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Für Leistungen,
die der Veranstalter nur vermittelt, übernimmt er keinerlei Verantwortung.
Bei Anreise mit dem PKW oder Zug ist der Kunde für die Organisation
und Haftung von Hin-und Rückreise selbst verantwortlich. Die Anreise
mit dem Bus wird vom Veranstalter lediglich an Team 3 GmbH/Hdk Gbr oder
an das Busunternehmen Norbert Krusche, Geiselhöring vermittelt, die
diese eigenständig durchführen. Der Veranstalter behält
sich Veränderungen des Veranstaltungs-und Rahmenprogramms ausdrücklich
vor.
Rücktritt/Kündigung durch den Kunden
Der
Kunde oder dessen Stellvertreter muß dem Veranstalter seinen Rücktritt
unverzüglich schriftlich bekanntgeben. Bei Rücktritt bis 30
Tage vor Reisebeginn entstehen pauschalierte Rücktrittskosten in
Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,-€. Bei
Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn entstehen pauschalierte Kosten
i.H. von 50%, bis zum 6 Tag i.H. von 70%, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn
100% des Reisepreises. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Macht der Kunde geltend,
daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die vereinbarten
pauschalierten Rücktrittskosten entstanden ist, hat er hierfür
den Nachweis zu erbringen. Der Veranstalter kann auch einen höheren
Schaden als den pauschalierten verlangen, wenn er hierfür den Nachweis
erbringt.
Für eine Aufenthaltsunterbrechung oder nicht in Anspruch genommenen
Leistungen, für die der Kunde selbst verantwortlich ist, kann keine
Kostenrückerstattung gewährt werden.
Der Veranstalter kann seinerseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
vom Vertrtag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der
Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Dasselbe
gilt, wenn der Veranstalter seine Leistungsverpflichtung wegen außergewöhnlicher
Umstände wie Naturereignisse, Streiks oder Krankheit nicht erfüllen
kann.
Gewährleistungen/Obliegenheiten/Haftung
Werden
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wennn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter
kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Reisemangel
nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Tritt
ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde
verpflichtet unverzüglich den Mangel beim Veranstalter/dessen Reiseleitung
zu rügen. Unterlässt er dies schuldhaft, entfallen diesbezüglich
Minderungs- und Schadenersatzansprüche. Der Kunde ist verpflichtet
bei der Behebung der Störung aktiv mitzuwirken und einen eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten.
Für die Teilnahme an Skikurs, Skigruppe oder sonstiger Gruppenveranstaltung
ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen; die Teilnahme erfolgt
auf eigene Gefahr. Das Beförderungsrisiko auf Hin- und Rückfahrt
zum/vom Reiseziel trägt der Kunden selbst.
Ausschluß/Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
Die örtliche Reiseleitung ist nicht zur Entgegennahme derartiger
Anspruchsanmeldung berechtigt. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur
dann noch Ansprüche geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden
sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung
so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
innerhalb 3 Jahre.
Versicherungen
Eine
Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Der
Veranstalter empfiehlt deshalb eine Rücktrittskostenversicherung
abzuschließen. Ebenso empfiehlt der Veranstalter eine Reiseversicherung
(Reiseunfall,-Reisekranken,-Reisehaftpflicht,-Skibruch,-Skidiebstahlversicherung).
Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist Krefeld
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